11.07.2011: Nachrichten aus dem Beschwerdeausschuss
Anlagen:
Präsentation zur Erfolgsbilanz 2011
Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger
Artikel in der Kölnischen Rundschau
Übersicht der Fallarten 2000-2011
Übersicht der Beschlüsse bis Mai 2011
Übersicht der Fallzahlen 1988-2011
Anlagen:
Präsentation zur Erfolgsbilanz 2011
Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger
Artikel in der Kölnischen Rundschau
Übersicht der Fallarten 2000-2011
Übersicht der Beschlüsse bis Mai 2011
Übersicht der Fallzahlen 1988-2011
13.09.05: Nachricht aus dem Beschwerdeausschuss
1. Amtsblatt im Internet!?
Bisher ist es nur möglich das Amtsblatt in Schriftform und zusätzlich als PDF-Datei zu beziehen und zwar für stattliche 80 EUR im Jahr. Verständlicherweise stellte ein Bürger da die Frage, ob es nicht möglich sei, eine preiswertere Fassung nur als PDF-Datei zu beziehen. Für den Ausschuss unverständlicherweise argumentierte die Verwaltung: „Das geht nicht!“ Folgerichtig forderte der Ausschuss die Verwaltung eindringlich auf, zu prüfen, ob es nicht eine kostendeckende, bürgerfreundliche Version des Amtsblattes im Internet geben könne.
2. Schadenersatz für Müllgebühren?
Großes Interesse fand die Eingabe der KIMM, die in der Hauptsache forderte, dass die Stadt Köln Schadenersatz von der Bezirksregierung fordern solle, weil die eine überdimensionierte Müllverbrennungsanlage genehmigt habe, die zu überhöhten Müllgebühren für die Kölner geführt hätte.
Nach Absprache mit CDU, SPD und FDP habe ich vorgeschlagen, die Beratung zu vertagen, bis die Frage der Verbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplanes geklärt sei, bis das Schlüssigkeitsgutachten über die Dimensionierung der Müllverbrennungsanlage vorläge und bis das Oberverwaltungsgericht sein Urteil zur Gebührengerechtigkeit gesprochen habe. Allerdings muss bei der Vertagung die Frage möglicher Verjährung der Ansprüche beachtet werden.
1. Amtsblatt im Internet!?
Bisher ist es nur möglich das Amtsblatt in Schriftform und zusätzlich als PDF-Datei zu beziehen und zwar für stattliche 80 EUR im Jahr. Verständlicherweise stellte ein Bürger da die Frage, ob es nicht möglich sei, eine preiswertere Fassung nur als PDF-Datei zu beziehen. Für den Ausschuss unverständlicherweise argumentierte die Verwaltung: „Das geht nicht!“ Folgerichtig forderte der Ausschuss die Verwaltung eindringlich auf, zu prüfen, ob es nicht eine kostendeckende, bürgerfreundliche Version des Amtsblattes im Internet geben könne.
2. Schadenersatz für Müllgebühren?
Großes Interesse fand die Eingabe der KIMM, die in der Hauptsache forderte, dass die Stadt Köln Schadenersatz von der Bezirksregierung fordern solle, weil die eine überdimensionierte Müllverbrennungsanlage genehmigt habe, die zu überhöhten Müllgebühren für die Kölner geführt hätte.
Nach Absprache mit CDU, SPD und FDP habe ich vorgeschlagen, die Beratung zu vertagen, bis die Frage der Verbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplanes geklärt sei, bis das Schlüssigkeitsgutachten über die Dimensionierung der Müllverbrennungsanlage vorläge und bis das Oberverwaltungsgericht sein Urteil zur Gebührengerechtigkeit gesprochen habe. Allerdings muss bei der Vertagung die Frage möglicher Verjährung der Ansprüche beachtet werden.
23.05.05: Nachrichten aus dem Beschwerdeausschuss
In seiner Sitzung am 23. Mai 2005 hat der Beschwerdeausschuss u. a. folgendes beschlossen:
1. Zu einer Beschwerde über die „Verlotterung“ eines Teils der Biegerstraße und angrenzendem Grünbereich (Auffahrt Mülheimer Brücke/Mülheim)
Die beteiligten Stellen räumten Versäumnisse und Kompetenzgerangel ein, so dass zu hoffen ist, dass der einstimmige Beschluss, den in Frage stehenden Bereich dauerhaft in Ordnung zu bringen, von AWB, Amt für Grünflächen und Amt für Straßen auch umgehend umgesetzt wird.
Erwähnen sollte man, dass der Beschwerdeführer schon seit Jahren versucht hat, über die Bezirksvertretung und die Fachverwaltung Abhilfe zu erreichen.
2. Zu einer Beschwerde des Friedensforums gegen die Genehmigung des AVR für ein feierliches Bundeswehrgelöbnis auf dem Roncalliplatz am 22.09.05
Ich hatte veranlasst, dass auch Vertreter der Bundeswehr anwesend waren, damit diese eventuell hätten Stellung nehmen oder Fragen beantworten können.
Ich hoffte, dass es zu einer Diskussion der verschiedenen Auffassungen kommen würde – was möglicherweise zu einer differenzierten Beschlussfassung und nicht nur zu einer Bestätigung des AVR-Beschlusses hätte führen können. Es kam aber ganz anders: Unmittelbar nach Aufruf des TOPs stellte Herr Granitzka (CDU) den Antrag auf unmittelbare Abstimmung, ohne dass die Petenten zu Wort gekommen wären. Kernpunkte seiner Begründung waren: Die Frage sei ausreichend im AVR diskutiert worden und es gebe einen entsprechenden Beschluss. Ich habe das nicht zugelassen. In einer Sitzungsunterbrechung wurde dann zwischen den Fraktionen vereinbart, nach Anhörung der Petenten sofort den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen. Sowohl dieser GO-Antrag wie auch die Beschlussvorlage wurden dann gegen unsere Stimmen angenommen. (Siehe auch TAZ, 25.05.05)
Horst Thelen
In seiner Sitzung am 23. Mai 2005 hat der Beschwerdeausschuss u. a. folgendes beschlossen:
1. Zu einer Beschwerde über die „Verlotterung“ eines Teils der Biegerstraße und angrenzendem Grünbereich (Auffahrt Mülheimer Brücke/Mülheim)
Die beteiligten Stellen räumten Versäumnisse und Kompetenzgerangel ein, so dass zu hoffen ist, dass der einstimmige Beschluss, den in Frage stehenden Bereich dauerhaft in Ordnung zu bringen, von AWB, Amt für Grünflächen und Amt für Straßen auch umgehend umgesetzt wird.
Erwähnen sollte man, dass der Beschwerdeführer schon seit Jahren versucht hat, über die Bezirksvertretung und die Fachverwaltung Abhilfe zu erreichen.
2. Zu einer Beschwerde des Friedensforums gegen die Genehmigung des AVR für ein feierliches Bundeswehrgelöbnis auf dem Roncalliplatz am 22.09.05
Ich hatte veranlasst, dass auch Vertreter der Bundeswehr anwesend waren, damit diese eventuell hätten Stellung nehmen oder Fragen beantworten können.
Ich hoffte, dass es zu einer Diskussion der verschiedenen Auffassungen kommen würde – was möglicherweise zu einer differenzierten Beschlussfassung und nicht nur zu einer Bestätigung des AVR-Beschlusses hätte führen können. Es kam aber ganz anders: Unmittelbar nach Aufruf des TOPs stellte Herr Granitzka (CDU) den Antrag auf unmittelbare Abstimmung, ohne dass die Petenten zu Wort gekommen wären. Kernpunkte seiner Begründung waren: Die Frage sei ausreichend im AVR diskutiert worden und es gebe einen entsprechenden Beschluss. Ich habe das nicht zugelassen. In einer Sitzungsunterbrechung wurde dann zwischen den Fraktionen vereinbart, nach Anhörung der Petenten sofort den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen. Sowohl dieser GO-Antrag wie auch die Beschlussvorlage wurden dann gegen unsere Stimmen angenommen. (Siehe auch TAZ, 25.05.05)
Horst Thelen